Markus Posted May 22, 2008 Share Posted May 22, 2008 Halli hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage an euch alle. Also, man wollte mir weiss machen , das wenn eine Züchterin oder ein Züchter seine Katze zum Frenddecken weg gibt , diese dort gedeckt wird und der Deckkater dann nach ca. 2 Wochen nach der Deckung verkauft wird, die neue Besitzerin " auch eine Züchterin " die Deckbescheinigung ausstellen und unterschreiben muss. Also ich bin nach wie vor der Meinung, daß die Züchterin, die zu der Zeit der Deckung auch die Besitzerin war, auch die Bescheinigung ausstellen muss. Es kann ja sein das die neue Züchterin den Kater auch weiter verkauft und man dann der Bescheinigung von Züchter zu Züchter hinterher rennen muss. Wie denkt ihr darüber oder was wisst ihr über sowas ? Ist meine Meinung die richtige oder muss ich damit wirklich zu der neuen Züchterin " Besitzerin " gehen ? LG Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
teddybär Posted May 23, 2008 Share Posted May 23, 2008 Hallo Markus ja,wie du es denkst ist es richtig und nicht anders,lass dich nicht veräppeln :-) der Besitzer des Katers muss ihn unterschreiben TB Link to comment Share on other sites More sharing options...
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