Heike Posted June 29, 2008 Share Posted June 29, 2008 Hallo Foris! Ich hab meine beiden Jungs letztes Jahr im September gegen Tollwut (wegen Ausstellung) impfen lassen. Der TA sagte, dass es eine 2-Jahres-Impfung ist. Jetzt meine Fragen: Wird das bei den Ausstellungen akzeptiert ?? Erkennen kann ich das im Impfpass nicht. :koppkratz: Wenn nicht, ist es vielleicht sogar gefährlich diesen Impfschutz bereits nach einem Jahr wieder aufzufrischen ?? :schocker: Hat jemand von Euch hier schon Erfahrung ? :weissnich: Liebe Grüße Heike mit der Kater-WG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heike Posted July 6, 2008 Author Share Posted July 6, 2008 Schade - hat denn gar niemand eine Ahnung ?????? Liebe Grüße Heike mit der Kater-WG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Helga Posted July 6, 2008 Share Posted July 6, 2008 Hallo Heike, da ich selbst noch nie ausgestellt habe, kann ich nicht sagen, wie die Vereine das mit der Tollwutimpfung halten. Ich gehe aber davon aus, dass der neue Impfstoff mit dem 2-Jahres-Intervall von den Vereinen so anerkannt wird. Schießlich ist er von Veterinärämtern auch anerkannt. Außerdem wurde der 2-Jahres-Intervall ja eingeführt, um die Katzen zu schonen. Denn gerade nach Tollwutimpfungen kam es ja häufiger als nach anderen Impfungen zu Impfsarkonomen. Falls Du planst, demnächst Deine Kater auszustellen, ruf doch einfach beim ausrichtenden Verein an und bitte um Auskunft. LG Helga LG Helga mit Azumi, Diablo, Diego, Ginger und Honey Link to comment Share on other sites More sharing options...
Inga Posted July 8, 2008 Share Posted July 8, 2008 Ich kann es dir auch "nur" von den Hunden sagen.. Dort wird der 3-Jahres Impfstoff für Tollwut aktzeptiert, WENN: Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen) Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen: Name und Ort des Tierhalters. Rasse und Geschlecht des Tieres sowie Farbe und besondere Kennzeichen. Das heißt, der Impfstoff muss für die Dauer ZUGELASSEN sein, das ist NICHT bei allen Impfstoffen so UND es muss im EU-HEIMTIERAUSWEIS eingetragen / erkennbar gemacht sein! Keine Beleidigung würde mich so hart treffen wie ein misstrauischer Blick von einem meiner Tiere. -James Gardner- Molosser in Not Link to comment Share on other sites More sharing options...
Drago07 Posted December 21, 2008 Share Posted December 21, 2008 Meine Schwiegereltern haben eine Ragdoll, die sie diesen Sommer mit in ihren Garten genommen haben, da sie da immer einige Monate bleiben. Sie haben ihr dort ein "Gehege" (weiß nicht wie ich es ausdrücken soll) gebaut mit so Kaninchendraht als Wand. Als ich beim Tierarzt nachgefragt hatte wegen der Tollwutimpfung meinte der nur das die nicht nötog ist, da die Tollwut in Thüringen ausgerottet wäre. Natürlich haben die zwei die kleine nicht impfen lassen, aber ich glaube nicht so recht an das was der Tierarzt da erzählt hat. Kann mich vielleicht jemand aufklären? :rotwerd: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Girlie Posted December 21, 2008 Share Posted December 21, 2008 Original von Drago07 Meine Schwiegereltern haben eine Ragdoll, die sie diesen Sommer mit in ihren Garten genommen haben, da sie da immer einige Monate bleiben. Sie haben ihr dort ein "Gehege" (weiß nicht wie ich es ausdrücken soll) gebaut mit so Kaninchendraht als Wand. Als ich beim Tierarzt nachgefragt hatte wegen der Tollwutimpfung meinte der nur das die nicht nötog ist, da die Tollwut in Thüringen ausgerottet wäre. Natürlich haben die zwei die kleine nicht impfen lassen, aber ich glaube nicht so recht an das was der Tierarzt da erzählt hat. Wenn man ins Ausland, oder auf Ausstellungen will, muss Tollwut geimpft sein. Egal ob die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung besteht oder nicht. Normalerweise muss nicht geimpft werden, es sei denn die Katze hat richtigen Auslauf. So ein eingezäunter Garten birgt da keine Gefahr. Tollwut ist nicht ausgerottet. Ich lebe in Berlin und habe eine Tollwutimpfung hinter mich bringen müssen. Leute die mit freilebenden Tieren umgehen, sollten diesen Schutz auch haben. Mich hat eine Katze gebissen. Die Impfung für mich war vorbeugend. Man kann nicht solange warten, bis man die Katze getestet hat. LG Liz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chica Posted August 16, 2014 Share Posted August 16, 2014 Mein Coonikater wurde auch vom Züchter tollwut geimpft zum Katzenschnupfenund Seuche. ich finde das für einen Wohnungskater doch sehr üebrflüssig meine Chica wurde nur gegen Schnupfenund Seuche geimpft die Züchterin meinte, dass dies reicht, da die katzen ja nur in der whg oder wenn kontrollierten Freigang sind, da sie eh nicht als reine Freigänger rausgibt. Und zuviel Impfen wäre so gut auch nicht. Ich werde bei meinem Kater natürlich auch nicht mehr Tollwut auffrischen lassen, aber wenn er die erstmal hat, kann sie ja nun auch nicht schaden oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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